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   BFH, 05.08.1986 - VI B 85/86   

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https://dejure.org/1986,9808
BFH, 05.08.1986 - VI B 85/86 (https://dejure.org/1986,9808)
BFH, Entscheidung vom 05.08.1986 - VI B 85/86 (https://dejure.org/1986,9808)
BFH, Entscheidung vom 05. August 1986 - VI B 85/86 (https://dejure.org/1986,9808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Anfechtung einer Kostenentscheidung ohne Einlegung eines Rechtsmittels in der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79

    Einreichen der Vollmacht - Fristversäumnis - Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus BFH, 05.08.1986 - VI B 85/86
    Der beschließende Senat kann deshalb nicht darauf eingehen, welche Bedeutung die nach der Entscheidung des FG dem FG noch eingereichte Vollmacht hat (vgl. hierzu indessen BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl 1980, 229).
  • BFH, 11.12.1979 - VII B 48/76

    Vollmachtloser Vertreter - Kostenentscheidung - Verfahrenskosten

    Auszug aus BFH, 05.08.1986 - VI B 85/86
    Denn nach Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ist auch gegen isolierte Entscheidungen der FG in Streitigkeiten über Kosten die Beschwerde nicht gegeben (ebenso BFH-Beschluß vom 11. Dezember 1979 VII B 48/76, BFHE 129, 304, BStBl II 1980, 199).
  • BFH, 11.11.1981 - I B 37/81

    Vollmachtloser Vertreter - Beschwerdebefugnis - Antrag in fremdem Namen -

    Auszug aus BFH, 05.08.1986 - VI B 85/86
    Die Beschwerde wäre auch dann erfolglos, wenn der Senat davon ausginge, daß die Kostenentscheidung, die gegen einen vollmachtlosen Vertreter ergangen ist, dem in § 145 Abs. 2 FGO geregelten Fall der Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung gleichzustellen wäre (so Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. November 1981 I B 37/81, BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167).
  • BFH, 20.03.1995 - IV B 115/94

    Postulationafähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vor dem

    Denn da hier auch die Entscheidung in der Hauptsache, nämlich über die Aussetzung der Vollziehung, gemäß § 128 Abs. 3 FGO nicht statthaft ist, ist auch die Entscheidung über die Kosten unanfechtbar (§ 145 Abs. 1 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. August 1986 VI B 85/86, BFH/NV 1987, 182, und vom 11. November 1981 I B 37/81, BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167).
  • BFH, 26.10.1995 - X B 142/95

    Beschwerdemöglichkeit bei isolierten Kostenentscheidungen

    Mangels Zulässigkeit der Beschwerde konnte der beschließende Senat nicht darauf eingehen, welche Bedeutung die nach der Entscheidung des FG dem FG zusammen mit der Beschwerde eingereichte Prozeßvollmacht hat (BFH-Beschluß vom 5. August 1986 VI B 85/86, BFH/NV 1987, 182).
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